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„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten und seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“ Dieser bereits im Jahr 1906 formuliertem Leitspruch des preußischen Oberverwaltungsgerichts scheint mittlerweile fest in der kulturelle DNA der hierzulande steuerlich Veranlagten verankert zu sein. Steuergestaltung ist vermutlich der zweitbeliebteste Volkssport.
Vor diesem Hintergrund war es längst an der Zeit, dass wir uns scheibchenweise der recht umfangreichen Thematik aus Einkommensinvestorensicht nähern. In dieser ersten reinen Steuerfolge stehen daher auch zunächst die grundlegenden Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung von Kapitaleinkommen im Fokus. Konkret gehen wir folgenden fiskalischen Aspekten nach:
Was für grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Welche Länder besteuern Auslandseinkommen nicht? Wie können Investoren vom Non-Dom-Status profitieren? Welches EU-Land buhlt mit Steuerfreiheit um Einwanderer? Was für rechtliche Hüllen lassen sich um Vermögen legen? Wie können im Familienverbund Steuern optimiert werden? Welchen Steuertipp hat uns Astrid Lindgren hinterlassen?
Unsere Hochdividendenwerte des Monats:
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