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    • Welche Medizinische Geräte sind Beihilfefähig?

      Einleitung

      Die Kosten für medizinische Geräte können schnell sehr hoch werden. Eine gute Krankenversicherung ist daher unerlässlich. Aber was genau wird von der Krankenversicherung übernommen (Urteil Gelenkexpander Beihilfefähig) und was muss selbst bezahlt werden? In diesem Beitrag werden wir uns ansehen, welche medizinischen Geräte beihilfefähig sind und welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

      Beihilfefähige medizinische Geräte

      Grundsätzlich sind alle medizinischen Geräte, die zur Behandlung von Krankheiten notwendig sind, beihilfefähig. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte oder auch orthopädische Schuheinlagen. Die genauen Bedingungen für die Übernahme der Kosten sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Es ist daher wichtig, die Bedingungen der eigenen Krankenversicherung genau zu kennen.

      Kostenübernahme für Privatversicherte und gesetzliche Krankenversicherung

      Für Privatversicherte gelten in der Regel umfangreichere Bedingungen für die Übernahme der Kosten. Hier ist es möglich, auch teurere medizinische Geräte wie beispielsweise spezielle Prothesen oder Hörgeräte mit höherer Leistung zu erhalten. Für gesetzlich Versicherte hingegen gibt es in der Regel eine sogenannte Festbetragsregelung. Das bedeutet, dass die Krankenkasse nur einen festen Betrag für die medizinischen Geräte übernimmt. Wenn das gewünschte Gerät teurer ist als der Festbetrag, muss der Patient die Differenz selbst tragen.

      Fazit

      Hier in dem Beispiel übernimmt die private Krankenversicherung einen großen Teil des Gelenkexpander kauf des Arthrose Betroffenen. Welche medizinischen Geräte beihilfefähig sind und welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, hängt von der eigenen Krankenversicherung ab. Es ist daher wichtig, sich vor dem Kauf eines medizinischen Geräts genau zu informieren und die Bedingungen der eigenen Krankenversicherung zu kennen. Bei Fragen kann man sich immer an die Krankenkasse oder den Versicherungsanbieter wenden.


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