22 Erfroren im Brauhaus - Der Fall Paschen Schwerin 1567
Kapitel
Beschreibung
Erfroren im Brauhaus – Der Fall Paschen Schwerin, Brome 1567
Ein Bauer aus Nettgau wird von seinen eigenen Schwestern des Inzests beschuldigt. Christoph von dem Knesebeck, Gerichtsherr in Brome, lässt ihn festsetzen. Paschen Schwerin stirbt in der Haft, erfroren und ohne je verhört worden zu sein. Seine Verwandtschaft kämpft danach jahrelang um Aufklärung und Entschädigung. Sie zieht bis vor die Herzöge in Celle, während der Hof in Nettgau verfällt und ein weiterer Schwerin selbst im Gefängnis landet.
Erhalten ist der Fall in einer Akte mit fünf Schriftstücken. Darin stehen sich zwei Darstellungen gegenüber: Knesebeck rechtfertigt sich, die Familie klagt an. Ein Urteil ist nicht überliefert.
Vermutlich saß Paschen Schwerin im sogenannten Hundeloch der Burg Brome, einem fensterlosen Raum unter dem Turm, der bis heute erhalten ist. Das Brauhaus, in dem er ans Feuer gebracht wurde, lag im Bereich des heutigen Eingangs zum Museum Burg Brome.
Quelle
Staatsarchiv Magdeburg, Da 16 Nr. 1382