"Steuern sparen Gewinne steigern

Serie
Du hast noch keinen Podcast zur Wiedergabe ausgewählt
00:00 / 00:00
Herunterladen
Playlist

Aktuelle Wiedergabe

    Steuern sparen Gewinne steigern

    • In dieser Folge bekommst du 5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern.
      Viele bekommen, wenn Sie das Wort „Steuern“ hören ein ungutes Gefühl. Daher haben wir heute ein paar allgemeine Tipps zusammengestellt, um ein besseres Gefühl ❤️ zu Steuern zu entwickeln und zubekommen. 
      Freue dich auf deine Steuererstattung der Steuererklärung!
      Beschäftige dich mit dem Thema Steuern! 
      Suche dir den richtigen Steuerberater!
      Steuertipps sparen Geld
      Schaue dir Steuertipps an und abonniere zum Beispiel unsere Social-Media-Kanäle und den Podcast.  Viele Steuertipps erhältst du auch bei uns im Blog.
      Binde den Steuerberater bei wichtigen Entscheidungen ein!


      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/5-tipps-fuer-ein-besseres-gefuehl-zum-thema-steuern/
      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ 

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ 

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! 

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • In dieser Folge bekommst du 5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern.
      Viele bekommen, wenn Sie das Wort „Steuern“ hören ein ungutes Gefühl. Daher haben wir heute ein paar allgemeine Tipps zusammengestellt, um ein besseres Gefühl ❤️ zu Steuern zu entwickeln und zubekommen. 
      Freue dich auf deine Steuererstattung der Steuererklärung!
      Beschäftige dich mit dem Thema Steuern! 
      Suche dir den richtigen Steuerberater!
      Steuertipps sparen Geld
      Schaue dir Steuertipps an und abonniere zum Beispiel unsere Social-Media-Kanäle und den Podcast.  Viele Steuertipps erhältst du auch bei uns im Blog.
      Binde den Steuerberater bei wichtigen Entscheidungen ein!


      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/5-tipps-fuer-ein-besseres-gefuehl-zum-thema-steuern/
      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ 

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ 

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! 

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • In dieser Folgen klären wir 5 weitere Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.

      In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.

      Steuermythos: Ich kann Investitionen sofort steuerlich absetzen

      Beispiel für die Berechnung der Abschreibung bei Investitionen

      Steuermythos: Ich kann alle privaten Versicherungen voll von der Steuer absetzen

      Welche Rubriken der privaten Versicherungen sind für die Steuer begrenzt absetzbar?

      Was ist die 3. Rubrik der steuerlich beschränkt absetzbaren Versicherungen?

      Steuermythos: Ich kann die private Hausratversicherung von der Steuer absetzen

      Mythos: Steuerzahlungen sind fest in Stein gemeißelt, nicht veränderbar und unantastbar

      Antrag auf Herabsetzung oder Heraufsetzung der Vorauszahlungen

      Mythos: Das Fremdlabor des Zahnarztes ist ein starker Kostentreiber, der Verursacher einer Gewinnminderung der Zahnarztpraxis ist.

      Zusatztipp: Einsatz des Fremdlabors zur Steuerung des Gewinnes

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • In dieser Folgen klären wir 5 weitere Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.

      In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.

      Steuermythos: Ich kann Investitionen sofort steuerlich absetzen

      Beispiel für die Berechnung der Abschreibung bei Investitionen

      Steuermythos: Ich kann alle privaten Versicherungen voll von der Steuer absetzen

      Welche Rubriken der privaten Versicherungen sind für die Steuer begrenzt absetzbar?

      Was ist die 3. Rubrik der steuerlich beschränkt absetzbaren Versicherungen?

      Steuermythos: Ich kann die private Hausratversicherung von der Steuer absetzen

      Mythos: Steuerzahlungen sind fest in Stein gemeißelt, nicht veränderbar und unantastbar

      Antrag auf Herabsetzung oder Heraufsetzung der Vorauszahlungen

      Mythos: Das Fremdlabor des Zahnarztes ist ein starker Kostentreiber, der Verursacher einer Gewinnminderung der Zahnarztpraxis ist.

      Zusatztipp: Einsatz des Fremdlabors zur Steuerung des Gewinnes

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • In dieser Folgen klären wir 5 Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.

      In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.

      Steuermythos: Privatentnahmen müssen nicht versteuert werden
      Erklärung des Zusammenhanges der Entnahmen und Steuern anhand von Beispielen mit unterschiedlichen Entnahmeverhalten


      Steuermythos: Ich habe den Gewinn doch gar nicht von meinem Konto genommen, warum muss ich diesen versteuern?

      Steuermythos: betriebliche Darlehenstilgungen, Sondertilgungen kann ich steuerlich absetzen

      Steuermythos: Über mein Konto habe ich nicht so viel Gewinn gemacht, der Kontostand ist nicht gestiegen, wo ist der Gewinn geblieben?


      Steuermythos: Das Praxiskonto, Girokonto gibt Aufschluss über den unternehmerischen Zustand der Praxis/des Unternehmens und was ich versteuern muss

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ 

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ 

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! 

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • In dieser Folgen klären wir 5 Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.

      In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.

      Steuermythos: Privatentnahmen müssen nicht versteuert werden
      Erklärung des Zusammenhanges der Entnahmen und Steuern anhand von Beispielen mit unterschiedlichen Entnahmeverhalten


      Steuermythos: Ich habe den Gewinn doch gar nicht von meinem Konto genommen, warum muss ich diesen versteuern?

      Steuermythos: betriebliche Darlehenstilgungen, Sondertilgungen kann ich steuerlich absetzen

      Steuermythos: Über mein Konto habe ich nicht so viel Gewinn gemacht, der Kontostand ist nicht gestiegen, wo ist der Gewinn geblieben?


      Steuermythos: Das Praxiskonto, Girokonto gibt Aufschluss über den unternehmerischen Zustand der Praxis/des Unternehmens und was ich versteuern muss

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ 

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ 

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! 

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • Heute klären wir die häufigsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen und weitergezahltem Lohn mit Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Wie kann der Arbeitgeber absichern, dass diese Investitionen für die Firma für eine Zeit gesichert wird, falls der Arbeitnehmer kündigt.

      Worauf muss der Arbeitgeber achten, welche Voraussetzungen gelten, macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn und was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein.

      Wenn ich als Arbeitgeber eine Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung bezahle, kann ein Arbeitgeber eine Rückzahlung vom Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser kündigt und wann muss ein Arbeitnehmer überhaupt zurückzahlen?

      Was sollte in dem Fortbildungsvertrag bzw. der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel zwingend aus der Sicht des Arbeitgebers für den Fall der Kündigung geregelt sein?

      Gibt es eine zeitliche Mindestdauer der Ausbildung, Mindeststunden an bezahlter Arbeit oder eine Mindesthöhe der getragenen Kosten des Arbeitgebers, damit die Kosten für die Fortbildung, Aus- und Weiterbildung zurückgefordert werden können?

      Kann eine Rückzahlungsvereinbarung noch für andere Gründe vereinbart werden?

      Muss der Arbeitnehmer immer einen Vorteil durch die Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung haben, wenn diese zulässige Rückzahlungsmöglichkeit vom Arbeitgeber vereinbart werden soll?

      Es sollte eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit der Rückzahlungsklausel geschlossen werden. Was ist, wenn es nur eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt?

      Spielt es denn eine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis kündigt, damit man diese Rückzahlungsmöglichkeit der Fortbildungsvergütung sich als Arbeitgeber vorbehält?

      Wie können die genauen Rückzahlungsvereinbarungen und Rückzahlungsmöglichkeiten hinsichtlich Dauer des Rückzahlungszeitraumes, des Bindungszeitraumes (Betriebsbindung) des Arbeitnehmers und der Höhe der Rückzahlung aussehen?

      Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Ausbildung zwingend verpflichten die Rückzahlung der Fortbildungskosten mit Betriebsbindung zu akzeptieren und geht es hinterher auch noch?

      Was ist wenn die Rückzahlungsvoraussetzungen eintreten und der Arbeitnehmer nicht zahlt und in der Höhe der Rückzahlung auch keine Möglichkeit der Lohnverrechnung mehr möglich ist?

      Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten und die Weiterbildungsvergütung getragen hat und der Arbeitnehmer bei der Fortbildung die Prüfung nicht besteht, ist dann alles hinfällig?

      Sollte eine Rückzahlungsvereinbarung zu den Fortbildungskosten, Weiterbildungskosten und Fortbildungsvergütungen mit fachlicher Hilfe, also mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden?

      Was ist, wenn der Arbeitnehmer länger krank wird und nicht arbeiten kann oder in Elternzeit geht, verlängert sich dann der Bindungszeitraum bzw. die Betriebsbindung des Arbeitnehmers?

      Was ist, wenn der Arbeitnehmer ungeplant Dauerkrank wird, berufsunfähig wird oder früher in Rente geht als geplant und der Bindungszeitraum für die Fortbildungskosten nicht mehr erfüllt werden kann oder dauerhaft im Bindungszeitraum daher nicht gearbeitet wird. Greift dann die Rückzahlungsklausel?

      Wann kann eine Rückzahlungsklausel für den Arbeitgeber für die Fortbildungskosten unwirksam sein, also der Arbeitgeber hat die Rückzahlungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer geschlossen und diese ist rechtlich nicht wirksam?

      Zusammenfassung zur Rückzahlungsvereinbarung der Fortbildungskosten (Fortbildungsvertrag) und Rückzahlung der Weiterbildung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

      Kontaktdaten, Internetseite, Social Media Profile von Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht:

      Internetseite: www.teilzeit-anspruch.de
      LinkedIn: www.linkedin.com/in/smaro-sideri/
      Instagram: www.instagram.com/smarosideri/

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-aus-und-weiterbildungsverguetungen-durch-den-arbeitnehmer-an-den-arbeitgeber/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • Heute klären wir die häufigsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen und weitergezahltem Lohn mit Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Wie kann der Arbeitgeber absichern, dass diese Investitionen für die Firma für eine Zeit gesichert wird, falls der Arbeitnehmer kündigt.

      Worauf muss der Arbeitgeber achten, welche Voraussetzungen gelten, macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn und was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein.

      Wenn ich als Arbeitgeber eine Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung bezahle, kann ein Arbeitgeber eine Rückzahlung vom Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser kündigt und wann muss ein Arbeitnehmer überhaupt zurückzahlen?

      Was sollte in dem Fortbildungsvertrag bzw. der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel zwingend aus der Sicht des Arbeitgebers für den Fall der Kündigung geregelt sein?

      Gibt es eine zeitliche Mindestdauer der Ausbildung, Mindeststunden an bezahlter Arbeit oder eine Mindesthöhe der getragenen Kosten des Arbeitgebers, damit die Kosten für die Fortbildung, Aus- und Weiterbildung zurückgefordert werden können?

      Kann eine Rückzahlungsvereinbarung noch für andere Gründe vereinbart werden?

      Muss der Arbeitnehmer immer einen Vorteil durch die Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung haben, wenn diese zulässige Rückzahlungsmöglichkeit vom Arbeitgeber vereinbart werden soll?

      Es sollte eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit der Rückzahlungsklausel geschlossen werden. Was ist, wenn es nur eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt?

      Spielt es denn eine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis kündigt, damit man diese Rückzahlungsmöglichkeit der Fortbildungsvergütung sich als Arbeitgeber vorbehält?

      Wie können die genauen Rückzahlungsvereinbarungen und Rückzahlungsmöglichkeiten hinsichtlich Dauer des Rückzahlungszeitraumes, des Bindungszeitraumes (Betriebsbindung) des Arbeitnehmers und der Höhe der Rückzahlung aussehen?

      Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Ausbildung zwingend verpflichten die Rückzahlung der Fortbildungskosten mit Betriebsbindung zu akzeptieren und geht es hinterher auch noch?

      Was ist wenn die Rückzahlungsvoraussetzungen eintreten und der Arbeitnehmer nicht zahlt und in der Höhe der Rückzahlung auch keine Möglichkeit der Lohnverrechnung mehr möglich ist?

      Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten und die Weiterbildungsvergütung getragen hat und der Arbeitnehmer bei der Fortbildung die Prüfung nicht besteht, ist dann alles hinfällig?

      Sollte eine Rückzahlungsvereinbarung zu den Fortbildungskosten, Weiterbildungskosten und Fortbildungsvergütungen mit fachlicher Hilfe, also mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden?

      Was ist, wenn der Arbeitnehmer länger krank wird und nicht arbeiten kann oder in Elternzeit geht, verlängert sich dann der Bindungszeitraum bzw. die Betriebsbindung des Arbeitnehmers?

      Was ist, wenn der Arbeitnehmer ungeplant Dauerkrank wird, berufsunfähig wird oder früher in Rente geht als geplant und der Bindungszeitraum für die Fortbildungskosten nicht mehr erfüllt werden kann oder dauerhaft im Bindungszeitraum daher nicht gearbeitet wird. Greift dann die Rückzahlungsklausel?

      Wann kann eine Rückzahlungsklausel für den Arbeitgeber für die Fortbildungskosten unwirksam sein, also der Arbeitgeber hat die Rückzahlungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer geschlossen und diese ist rechtlich nicht wirksam?

      Zusammenfassung zur Rückzahlungsvereinbarung der Fortbildungskosten (Fortbildungsvertrag) und Rückzahlung der Weiterbildung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

      Kontaktdaten, Internetseite, Social Media Profile von Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht:

      Internetseite: www.teilzeit-anspruch.de
      LinkedIn: www.linkedin.com/in/smaro-sideri/
      Instagram: www.instagram.com/smarosideri/

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-aus-und-weiterbildungsverguetungen-durch-den-arbeitnehmer-an-den-arbeitgeber/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • Wie ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer, was ist mit der Pauschalsteuer, welche Ausgaben kann der Arbeitgeber absetzen und welche Nebenkosten entstehen beim Arbeitgeber. In der Weihnachtszeit werden wir als Steuerberater häufig gefragt, wie viel und ob ich überhaupt dem Arbeitnehmer zu Weihnachten etwas schenken kann. Zunächst klären wir ein paar Grundlagen und später machen wir dann auch ein paar Beispiele.

      Was kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben für die Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer absetzen?

      Was ist mit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf die Geschenke?

      Was ist mit der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Pauschalsteuer anfällt bzw. das Geschenk individuell versteuert wird?

      Wie sieht die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau aus?

      Geschenke bis 44 € brutto (bis 31.12.2021, ab 2022 50 €) pro Arbeitnehmer im Monat und die Anwendung der 44 € Freigrenze ist inklusive des Geschenkes noch nicht beim Arbeitnehmer in dem Monat ausgeschöpft

      Beispiel:  Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer in Höhe von 35 €, kein monatlicher Sachbezug

      Arbeitnehmer hat die 44 € Freigrenze in dem Monat schon ausgeschöpft oder das Geschenk überschreitet 44 € brutto

      Beispiel Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: 52 €, Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung auf das Geschenk

      Arbeitnehmer hat einen monatlichen Sachbezug und mit dem Weihnachtsgeschenk zusammen wird die 44 € Grenze (ab 2022 50 € Grenze) überschritten

      Beispiel: Sachbezug und Weihnachtsgeschenk an den Mitarbeiter überschreiten in der Summe 44 € im Monat

      Besonderheit: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter bis brutto 60 € bei Ausgabe der Geschenke auf der Weihnachtsfeier

      Zusammenfassung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Geschenken an Arbeitnehmer

      Folge Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/

      Folge Weihnachtsfeier: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsfeier-lohnsteuer-und-sozialversicherung-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-sozialversicherungsfrei-und-sozialversicherungspflichtig/

      Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-an-arbeitnehmer-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-welche-nebenkosten-fallen-beim-arbeitgeber-an/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    • Wie ist die steuerliche Behandlung bei Weihnachtsgeschenken, was ist absetzbar, nicht absetzbar, muss der Beschenkte das Geschenk versteuern und muss der Schenker noch eine Pauschalsteuer auf das Geschenk zahlen. Weiterhin besprechen wir steuerlich Wissenswertes zu den Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde und Kunden. Da die Weihnachtszeit bald da ist, überlegen viele Firmen bereits, welche Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde dieses Jahr gekauft werden.

      Was sind steuerlich Weihnachtsgeschenke?

      Warum gibt es eine Pauschalsteuer für betriebliche Weihnachtsgeschenke und wie hoch ist diese?
      Gibt es eine Besonderheit bei Privatkunden oder Endverbrauchern hinsichtlich der Versteuerung und der Pauschalsteuer?

      Welche Weihnachtsgeschenke können abgesetzt werden und was ist dann mit der Steuer (Pauschalsteuer)?
      Was ist mit der Umsatzeuer bzw. Vorsteuer bei Weihnachtsgeschenken für die 35 € Grenze?

      Was ist bei der 35 € Grenze für Weihnachtsgeschenke zu beachten?

      Was ist mit privat veranlassten Geschenken? Sind diese bei der Einkommensteuer absetzbar?

      Welche Aufzeichnungspflichten gelten, damit die Weihnachtsgeschenke bei der Steuer absetzbar sind?

      Vertiefende Informationen zu Geschenken

      Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/

      Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

      Mail: [email protected]  Tel: 0551/498010

      Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

      Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

      Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/

      Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

      Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

      Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast!

      Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok!

      Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

      Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

      Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

      Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen



      Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?
      Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.
      Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
      Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.

    Dieser Podcast richtet sich im Schwerpunkt an Ärzte, Apotheken, Heilberufe und alle Unternehmen, die auf legale und wirksame Weise STEUERN SPAREN und GEWINNE STEIGERN möchten.

    Gemeinsam mit Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin Sabine Banse-Funke (Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax), bekommen Sie Podcast-Folgen zu Themen wie:

    Steueroptimierung, Steigerung der Einnahmen, Minderung der Kosten, Gehaltsgestaltungen, Nettolohnoptimierung, Existenzgründung, Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsprüfung, steuerliche Anforderungen.

    …und bei rechtlichen Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Ralph Leibecke.

    In einzelnen Folgen sprechen wir auch über spezielle Themen, die ausschließlich Ärzte, Apotheken und Heilberufe betreffen.

    Hier bekommen Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Team leicht bekömmliche und verständlich umsetzbare Tipps, Informationen und alltagstaugliche Impulse vorgestellt, die einfach umgesetzt werden können. Sie werden Impulse, Anregungen, Lösungen und Inspirationen erhalten, wie Sie für Ihr Unternehmen Kosten senken, Einnahmen steigern und dadurch Ihre Gewinne erhöhen können, sodass Sie noch erfolgreicher werden. Wir werden Ihnen darstellen, wie Sie durch Gestaltungen Geld sparen können und häufig anzutreffende Fehler oder Beanstandungen des Finanzamtes vermeiden. Es ist oft einfacher als Sie denken, Steuern zu sparen und Gewinne zu steigern. Mit klaren Anleitungen und Beispielen wird die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt. Weiterhin werden wir über häufig gestellte Fragen und Themen aus dem Steuerberateralltag sprechen.

    Viel Spaß beim Anhören und gutes Gelingen beim Steuern sparen und Gewinne steigern.

    Ihre Sabine Banse-Funke
    Bei dieser Podcast-Serie handelt es sich um einen externen Inhalt. Diese Podcast-Serie ist kein offizielles Produkt von meinpodcast.de. Äußerungen unserer Gesprächspartner*innen und Moderator*innen geben deren eigene Auffassungen wieder. https://meinpodcast.de macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner*innen in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
    RSS Feed

    Wähle deinen Podcatcher oder kopiere den Link:
    https://meinpodcast.de/steuern-sparen-gewinne-steigern/feed

    Teile diese Serie mit deinen Freunden.

    Jetzt Abonnieren