Steuern sparen Gewinne steigern
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39.9 Juli 202010:13
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können verteilt über 3 Jahre maximal 40.000 € Einkommensteuer und zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gespart werden. Wenn Sie Ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren oder renovieren, können sie daher neben der Energieersparnis gleichzeitig erheblich Steuern und damit Geld sparen.
Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Einsparung von Energie ein neues Gesetz geschaffen, nach dem bestimmte energetische Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen am zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude (Eigenheim) von der Steuer abgesetzt werden können. Maximal können 40.000 € Einkommensteuer gespart werden. In dieser Folge stelle ich die Vorrausetzungen dieser Steuerermäßigung vor.
Sind generell alle Häuser oder Eigentumswohnungen begünstigt oder müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen?
Was sind energetische Baumaßnahmen?
Ab wann sind die Maßnahmen begünstigt?
Wer stellt die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt aus und wer muss die energetischen Baumaßnahmen ausführen?
Wie viel kann ich für energetische Baumaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen?
Beispiel der Steuerersparnis für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim
Was passiert, wenn die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen höher ist als die festzusetzende Einkommensteuer? Gibt es darüber hinaus eine Erstattung?
Wenn der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung noch nicht ausgeschöpft ist, kann der Rest in anderen Jahren in Anspruch genommen werden?
Was ist nicht für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen begünstigt?
Welche weiteren Voraussetzungen sind für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen zu erfüllen?
Zusammenfassung des Steuervorteils durch energetische Baumaßnahmen
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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38.2 Juli 202007:13
Für Unternehmer und Freiberufler ist es attraktiv, ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen. In den letzten 2 Podcast-Folgen hatten wir uns bereits mit der Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer und die Übereignung des Fahrrads an den Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser Folge schauen wir uns an, ob Sie als Unternehmer oder Freiberufler ein E-Bike oder normales Fahrrad steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Wenn Sie ein Fahrrad steuerlich absetzen möchten, werden alle Fahrräder gleich behandelt oder gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung?
Muss das Fahrrad betrieblich genutzt werden, wenn ich das Fahrrad steuerlich absetzen möchte?
Was kann ich für das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich absetzen?
Auf welchen Zeitraum ist das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben und welche Abschreibung kann in Anspruch genommen werden?
Wenn Sie die Kosten für das Fahrrad steuerlich absetzen, muss ein privater Nutzungsanteil versteuert werden?
Können für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte Kosten geltend gemacht werden?
Zusammenfassung des Vorteils der steuerlichen Absetzbarkeit eines Fahrrads
012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen
013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/
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37.04:57
In der heutigen Folge erläutere ich die Vorteile der Übereignung des Dienstfahrrads an den Arbeitnehmer. Wir klären die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und stellen die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar.
Nutzen Sie die Möglichkeit als Arbeitgeber, Ihren Arbeitnehmern mehr Netto zukommen zu lassen und zusätzlich Kosten zu sparen. Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen freuen sich über einen höheren Nettolohn. Gleichzeitig stärken Sie als Arbeitgeber damit in Zeiten des Fachkräftemangels die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer.
Welche Vorteile hat die Übereignung eines Dienstfahrrads (Fahrrad, Elektrofahrrad, E-Bike) an den Arbeitnehmer?
Gilt die Regelung für alle Fahrräder oder gibt es Unterschiede?
Mehr Nettogehalt für den Arbeitnehmer und Kosten als Arbeitgeber sparen durch die Übereignung eines Dienstfahrrads an den Arbeitnehmer - Darstellung der Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anhand eines Beispiels
Zusammenfassung der Vorteile der Übereignung eines Dienstfahrrads
In der letzten Folge hatten wir bereits das Thema Überlassung des Fahrrads, Elektrofahrrads bzw. E-Bikes an den Arbeitnehmer besprochen. https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/
weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/uebereignung-eines-dienstfahrrads-fahrrad-e-bike-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/
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36.08:40
Wenn das Wetter schön ist, sehnen sich viele Menschen nach Aktivitäten an der frischen Luft. Die Überlassung eines Dienstfahrrades, E-Bikes oder Elektrofahrrades ist attraktiv und interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir besprechen die verschiedenen Varianten der Überlassung, klären die steuerliche Behandlung und stellen die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar.
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weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/
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35.13:53
Zu dem Thema Personalsuche in Zeiten des Fachkräftemangels begrüße ich im 2. Teil wieder die Expertin für loyale Führung und Zusammenarbeit, Autorin, Podcasterin Frau Miriam Engel*. Sie gibt Impulse für die Personalsuche und Mitarbeiterführung. Attraktive Arbeitgeber haben oft wesentliche bessere Chancen, den passenden Bewerber für eine Stelle zu bekommen und werden dann durch eine schnellere Besetzung der Stelle oder durch eine gute und bessere Auswahl an Fachkräften belohnt.
Miriam Engel* ist Kommunikationswirtin, Marketingkauffrau und seit 2011 freiberuflich tätig. Nach einigen Bauchlandungen mit Führungserfahrungen hat sie sich als NLP Coach und DNLA-HR-Beraterin weitergebildet. Fokus ihrer Arbeit ist Führungsentwicklung und Mitarbeiterkommunikation. Mit der Managementberatung loyalworks® berät und betreut sie Betriebe, die ihre Mitarbeiter nachhaltig binden und passende Kandidaten fürs Unternehmenswachstum gewinnen wollen. Mit ihrem Fachbuch Royal führen, loyal handeln – Nachhaltige Wertschöpfung für Ihr Unternehmen positioniert sie sich als die Expertin für loyale Führung und Zusammenarbeit und spricht auf diversen Veranstaltungen. Sie ist Podcast-Kollegin und betreibt den Podcast: 7-Minuten-loyaler*.
Frau Engel, aus Ihrer Erfahrung, welche Möglichkeiten gibt es noch, wenn kurzfristig Personal benötigt wird, z.B. weil ein Mitarbeiter gekündigt hat und die Stelle innerhalb kurzer Zeit besetzt werden soll?
Wenn ausreichend Zeit für die Personalsuche vorhanden ist, welche Möglichkeiten und Strategien können Sie zusätzlich zu den bisher genannten Möglichkeiten noch empfehlen?
Wie können eine Kommunikationsstrategie und das Kommunikationskonzept für die Arbeitgebermarke und den Arbeitgeber aussehen?
Was können Führungskräfte tun, damit Mitarbeiter zu Markenbotschafter des Unternehmens werden und man dadurch für sich Personal gewinnt?
Welche Führungsstrategie empfehlen Sie?
Wenn die Mitarbeiter zufrieden sind, hat das Auswirkungen auf die sozialen Medien?
Welche großen bekannten Bewertungsportale für Arbeitgeber gibt es und welche Handlungsempfehlung geben Sie den Zuhörern im Umgang mit solchen Bewertungsportalen?
Vorteil der attraktiven Arbeitgeber bei der Personalsuche
Fachbuch zu loyaler Führung*: https://loyal-fuehren.de
Podcast 7-Minuten-loyaler: https://podcasts.apple.com/de/podcast/7-minuten-loyaler/id1448287701
Weitere Informationen und Internetseite*: https://loyalworks.de
Email: [email protected]
*Es werden lediglich die Informationen und Daten im Rahmen des Interviews dargestellt. Hierbei handelt es sich um keine Empfehlung.
weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/personalsuche-in-zeiten-des-fachkraeftemangels-mit-miriam-engel-expertin-fuer-loyale-fuehrung-und-zusammenarbeit-teil-1/
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34.11:36
Zu dem Thema Personalsuche und Mitarbeiterführung in Zeiten des Fachkräftemangels begrüße ich die Expertin für loyale Führung und Zusammenarbeit, Autorin, Podcasterin Frau Miriam Engel*. Sie gibt Impulse für die Personalsuche und Mitarbeiterführung. Attraktive Arbeitgeber haben oft wesentliche bessere Chancen, den passenden Bewerber für eine Stelle zu bekommen und werden dann durch eine schnellere Besetzung der Stelle oder durch eine gute und bessere Auswahl an Fachkräften belohnt.
Viele unserer Mandanten suchen gelegentlich Personal oder haben Probleme, freie Stellen innerhalb der gewünschten Zeit zu besetzen oder haben zu wenig Auswahl an geeigneten passenden Bewerbern. Die Personalsuche in Zeiten des Fachkräftemangels stellt sich oft schwierig dar. Den gewünschten geeigneten Bewerber zum passenden Zeitpunkt zu bekommen ist kurzfristig unter Zeitdruck oft gar nicht möglich. Mancher Arbeitgeber muss, um die Stelle überhaupt besetzen zu können, das Anforderungsniveau runterschrauben. Gute Bewerber haben oft mehrere Arbeitgeber zur Auswahl, die sie gern anstellen würden.
Miriam Engel* ist Kommunikationswirtin, Marketingkauffrau und seit 2011 freiberuflich tätig. Nach einigen Bauchlandungen mit Führungserfahrungen hat sie sich als NLP Coach und DNLA-HR-Beraterin weitergebildet. Fokus ihrer Arbeit ist Führungsentwicklung und Mitarbeiterkommunikation. Mit der Managementberatung loyalworks® berät und betreut sie Betriebe, die ihre Mitarbeiter nachhaltig binden und passende Kandidaten fürs Unternehmenswachstum gewinnen wollen. Mit ihrem Fachbuch Royal führen, loyal handeln – Nachhaltige Wertschöpfung für Ihr Unternehmen positioniert sie sich als die Expertin für loyale Führung und Zusammenarbeit und spricht auf diversen Veranstaltungen. Sie ist Podcast-Kollegin und betreibt den Podcast: 7-Minuten-loyaler*.
In unserer Praxis stellen wir fest, dass die eigene Internetseite bei der Personalsuche manchmal vernachlässigt wird. Haben Sie für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer Ratschläge, was man dazu auf der Internetseite darstellen kann und was im Hinblick auf Personalsuche auf der Internetseite zusätzlich noch sinnvoll wäre?
Anzeigen für die Personalsuche in Zeitungen sind oft teuer. Welche Alternativmöglichkeiten empfehlen Sie hier?
Wie sieht es mit den sozialen Medien aus? Es macht Sinn, diese bei der Personalsuche mit einzusetzen. Welche Plattformen wären sinnvoll für die Personalsuche und wie sind Ihre Erfahrungen dazu?
Können Sie im Hinblick auf die Personalsuche eine bestimmte Social Media Strategie für langfristige Zwecke empfehlen?
Fachbuch zu loyaler Führung*: https://loyal-fuehren.de
Podcast 7-Minuten-loyaler: https://podcasts.apple.com/de/podcast/7-minuten-loyaler/id1448287701
Weitere Informationen und Internetseite*: https://loyalworks.de
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*Es werden lediglich die Informationen und Daten im Rahmen des Interviews dargestellt. Hierbei handelt es sich um keine Empfehlung.
weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/personalsuche-in-zeiten-des-fachkraeftemangels-mit-miriam-engel-expertin-fuer-loyale-fuehrung-und-zusammenarbeit-teil-1/
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Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/
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33.10:17
Wie kann ich das Telefon und den Laptop steuerlich in den Steuererklärungen 2019 und 2020 absetzen (Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag) und welche Zeilen im Formular EÜR sind dafür auszufüllen?
Wenn Sie unserem Podcast regelmäßig folgen, ist Ihnen bestimmt aufgefallen, dass wir uns in der Vergangenheit mehrfach mit steuerlichen Begünstigungen der Anschaffung von Anlagegütern für betriebliche Zwecke beschäftigt haben. Eine Zuhörerin hat uns mit ihren Fragen für diese Folge auf die Idee gebracht, ein kurzes Q&A zu dem Thema zu machen.
Die Zuhörerin hat sich im laufenden Jahr 2020 für betriebliche Zwecke einen Laptop zum Preis von 1.999 Euro sowie ein Smartphone zum Preis von 529 Euro gekauft, jeweils brutto, das heißt mit Mehrwertsteuer. Mit Blick auf die bis Ende Juli 2020 einzureichende Einkommensteuererklärung 2019 fragt sie nun, ob und, wenn ja, in welcher Höhe sie die Kosten für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann und in welcher Zeile im Formular EÜR, diese einzutragen sind. Wir wissen nicht, ob sie Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Das hat sie in der Anfrage leider nicht mitgeteilt. Daher gehen wir zunächst davon aus, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Wir unterstellen, dass alle Vorrausetzungen für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind.
Dürfen die Kosten für den Erwerb des Laptops und des Telefons (Smartphone) überhaupt steuerlich berücksichtigt werden?
Können die Kosten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden oder müssen sie als Abschreibungen über eine längere Laufzeit verteilt werden?
Sind der Laptop und das Smartphone geringwertige Wirtschaftsgüter, für die eine Sofortabschreibung in Anspruch genommen werden kann?
Lassen sich für den Laptop über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) steuerliche Vorteile erzielen?
Wo muss der Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Formular der Steuererklärung 2019 eingetragen werden?
Was ist im Jahr 2020 zu beachten, wenn der Laptop tatsächlich angeschafft wurde und in welche Formularzeile sind die Daten der Abschreibung und des Investitionsabzugsbetrages im Formular EÜR einzutragen?
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/investitionsabzugsbetrag-iab-und-geringwertige-wirtschaftsgueter-laptop-telefon-eintrag-auswirkung-in-der-steuererklaerung-qa/
012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen
013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1)
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32.07:20
Aufgrund von Corona wurden Schutzschirme zum Ausgleich finanzieller Belastungen für Praxen von niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen) beschlossen. Darüber sprechen wir in der Folge.
Welche finanziellen Ausgleiche sind für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund des Schutzschirms beschlossen worden?
Steht schon fest, welche Ausgleichszahlungen für Ärzte und Psychotherapeuten erfolgen werden?
Gibt es Beschränkungen oder Minderungen bei den möglichen Ausgleichszahlungen für Ärzte und Psychotherapeuten?
Gilt der finanzielle Schutzschirm auch für Zahnärzte?
Was beinhaltet die neue Verordnung für Ausgleichszahlungen für die Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen)?
Gibt es auch hier Anrechnungen / Minderungen bei den Ausgleichszahlungen der Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen)?
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/finanzieller-schutzschirm-fuer-aerzte-zahnaerzte-physiotherapeuten-ergotherapeuten-logopaeden-podologen-heilmittelerbringer-mit-rechtsanwalt-leibecke/
Der Rechtsstand dieser Informationen ist vom 05.05.2020. Änderungen zeitlich nach dem 05.05.2020 können daher nicht berücksichtigt sein.
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31.07:17
Aufgrund von Corona wurde aktuell das Kurzarbeitergeld erhöht und die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes und der Nebenbeschäftigung bei Kurzarbeit erweitert. Dadurch soll der Einkommensausfall der betroffenen Arbeitnehmer abgefedert werden. Weiterhin wurde die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld geändert. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
Wie viel Kurzarbeitergeld gab es bisher bei Kurzarbeit?
Was ist jetzt neu bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes beschlossen worden?
Gibt es auch Änderungen beim Hinzuverdienst und der Nebenbeschäftigung beim Kurzarbeitergeld?
Vorher musste die Nebenbeschäftigung oder der Hinzuverdienst in systemrelevanten Branchen und Berufen sein. Ist diese Einschränkung jetzt weggefallen?
Gibt es weitere Besonderheiten hinsichtlich aufgelöster und gekündigter Arbeitsverhältnisse beim Kurzarbeitergeld?
Gibt es auch Änderungen beim Arbeitslosengeld?
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 28.04.2020 Änderungen zeitlich nach dem 28.04.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Ihre Sabine Banse-Funke
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30.23 Apr. 202007:24
Die Corona-Beihilfe und Unterstützung in Höhe von maximal 1.500 € ist aufgrund der Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders attraktiv. Als Arbeitgeber kann es daher sinnvoll sein, die Prämie an die Arbeitnehmer zu zahlen. Als Arbeitnehmer können Sie den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es diese Möglichkeit gibt.
In einigen Betrieben und Praxen kommt es in diesen Tagen zu zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie. Vorher gut organisierte geregelte Betriebsabläufe und Arbeitsroutinen müssen wegen Corona umgestellt und umorganisiert werden. Durch Schließung von Kindergärten, Schulen, Kurzarbeit und Quarantäne werden die Betriebe, Praxen und deren Teams oft zusätzlich stark belastet, weil nicht mehr alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die volle Arbeitszeit arbeiten können. Deutlich mehr Arbeit ist wegen Corona ins Homeoffice verlagert, was zusätzliche Herausforderungen und Organisation mit sich bringt. Daher sprechen wir in dieser Folge über die Corona Beihilfe und Unterstützung.
Auf welcher Grundlagen kann die Corona - Beihilfe und Unterstützung steuerfrei gezahlt werden?
Innerhalb welchen Zeitraums muss die Corona-Prämie gezahlt werden, wie hoch darf sie sein und welche Abzüge entstehen?
Kann der Corona-Bonus auch in mehreren Beträgen gezahlt werden?
Was passiert, wenn die Zahlung oder die Zahlungen in der Summe den Betrag von 1.500 € überschreitet?
Kann die Corona-Sonderzahlung auch geringfügig Beschäftigten (Mini Jobbern, Aushilfen) gezahlt werden?
Welche weiteren Voraussetzungen bestehen für die steuerfreie Corona-Beihilfe?
Beeinflusst die Corona-Beihilfe andere begünstigte Leistungen?
Kann die Corona-Beihilfe nur bestimmten Branchen oder Berufen steuerfrei gezahlt werden?
Müssen weitere Nachweise geführt werden für die Corona-Beihilfe oder Unterstützung?
Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 20.04.2020 Änderungen zeitlich nach dem 20.04.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
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Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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Gemeinsam mit Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin Sabine Banse-Funke (Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax), bekommen Sie Podcast-Folgen zu Themen wie:
Steueroptimierung, Steigerung der Einnahmen, Minderung der Kosten, Gehaltsgestaltungen, Nettolohnoptimierung, Existenzgründung, Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsprüfung, steuerliche Anforderungen.
…und bei rechtlichen Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Ralph Leibecke.
In einzelnen Folgen sprechen wir auch über spezielle Themen, die ausschließlich Ärzte, Apotheken und Heilberufe betreffen.
Hier bekommen Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Team leicht bekömmliche und verständlich umsetzbare Tipps, Informationen und alltagstaugliche Impulse vorgestellt, die einfach umgesetzt werden können. Sie werden Impulse, Anregungen, Lösungen und Inspirationen erhalten, wie Sie für Ihr Unternehmen Kosten senken, Einnahmen steigern und dadurch Ihre Gewinne erhöhen können, sodass Sie noch erfolgreicher werden. Wir werden Ihnen darstellen, wie Sie durch Gestaltungen Geld sparen können und häufig anzutreffende Fehler oder Beanstandungen des Finanzamtes vermeiden. Es ist oft einfacher als Sie denken, Steuern zu sparen und Gewinne zu steigern. Mit klaren Anleitungen und Beispielen wird die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt. Weiterhin werden wir über häufig gestellte Fragen und Themen aus dem Steuerberateralltag sprechen.
Viel Spaß beim Anhören und gutes Gelingen beim Steuern sparen und Gewinne steigern.
Ihre Sabine Banse-Funke
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