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    Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld (KUG) wissen sollten, Vorrausetzungen, Anzeige, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke

    21. März 2020

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    Das Kurzarbeitergeld (KUG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Kosten bei Arbeitsausfall zu reduzieren.

    Aufgrund des Corona-Virus können viele Betriebe gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Viele Arbeitgeber überlegen, ob sie Kurzarbeitergeld beantragen sollen und ob Kurzarbeit sinnvoll ist. Daher widmen wir unsere heutige Folge dem Thema Kurzarbeit.

    Was ist Kurzarbeit?

    Wann kann Kurzarbeitergeld (KUG) beantragt werden?

    Welche Voraussetzungen müssen für das Kurzarbeitergeld sonst noch vorliegen?

    Hat es bereits aktuelle Änderungen für das Kurzarbeitergeld (KUG) aufgrund der Corona Epidemie gegeben?

    Kann Kurzarbeitergeld (KUG) auch für Mini-Jobs beantragt werden, also für Aushilfen bzw. geringfügig Beschäftigte?

    Wenn es für die Aushilfen (Minijobber, geringfügig Beschäftigte) kein Kurzarbeitergeld gibt, welche Möglichkeiten hat dann der Arbeitgeber?

    Gibt es Besonderheiten beim Kurzarbeitergeld für Auszubildende und Rentner etc.?

    In welcher Höhe und für welche Dauer kann Kurzarbeitergeld (KUG) bewilligt und beantragt werden?

    Wie sieht es bei Kurzarbeit aus, wenn teilweise weitergearbeitet wird? Gibt es dann Kurzarbeitergeld?

    Muss die Kurzarbeit für das Kurzarbeitergeld angezeigt werden?

    Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

    Was ist sonst noch für das Kurzarbeitergeld zu beachten?

    Müssen alle Arbeitnehmer für das Kurzarbeitergeld einheitlich in Kurzarbeit gehen?

    Wie sieht es beim Kurzarbeitergeld mit den Kosten des Arbeitgebers aus?

    Wie ist die steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld (KUG)?

    Coronavirus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung, Entschädigungen bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche Fristen sind zu beachten und bei welcher Behörde beantrage ich Erstattungen?

    Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt

    weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-kurzarbeit-was-sie-zum-kurzarbeitergeld-kug-wissen-sollten-voraussetzungen-anzeige-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-ralph-leibecke

    Der Rechtsstand der Informationen ist vom 18.03.2020. Änderungen zeitlich nach dem 18.3.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.

    Viel Freude mit dieser Podcast Folge.

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    Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.

    Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

    Bis bald.

    Ihre Sabine Banse-Funke

     



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