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    Homeoffice–Pauschale: Bis zu 600 € von der Steuer absetzen und Steuern leicht und einfach sparen

    6. Februar 2021

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    Aufgrund von Corona wird verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Damit Kosten absetzbar sind, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale geschaffen. Über die Homeoffice-Pauschale sprechen wir in der heutigen Folge.

    Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist diese?

    Welche Folgen ergeben sich, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde?

    Kann jeder Ehegatte die Homeoffice-Pauschale erhalten?

    Für welche Jahre gilt die Regelung der Homeoffice-Pauschale?

    Muss ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer vorliegen?

    Können die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer neben der Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden?

    Wird die Homeoffice-Pauschale nur Arbeitnehmern gewährt oder sind auch Selbstständige und Studenten begünstigt?

    Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich gewährt?

    Welche Folgen ergeben sich beim Ansatz der Homeoffice-Pauschale für die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte, also Pendlerpauschale/Entfernungspauschale?

    Welche Folgen ergeben sich bei Selbstständigen aufgrund der Homeoffice-Pauschale beim Ansatz der geltend gemachten Fahrtkosten bzw. Fahrzeugkosten?

    Welche Folgen ergeben sich für Reisekosten?

    Welche Plausibilitätskontrollen könnte die Finanzverwaltung bei Arbeitnehmern vornehmen und welche Nachweise sind möglicherweise zu erbringen?

    Welche Plausibilitätskontrollen sind beim Arbeitgeber möglich?

    Wo ist bei Arbeitnehmern in der Steuererklärung 2020 die Homeoffice-Pauschale einzutragen?

    Welche Kosten sind neben der Homeoffice-Pauschale im Homeoffice noch absetzbar?

    Die Folge stellt den Rechtsstand vom 02.02.2021 dar. Nach dem 2.2.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein.

    weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/homeoffice-pauschale-bis-zu-600-e-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-leicht-und-einfach-sparen/

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    Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

    Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

    Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke



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