Steuern sparen Gewinne steigern
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29.10:20
Aufgrund von Corona, kann es verstärkt Firmen geben, bei denen die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Gesetzgeber hat daher auch im Insolvenzrecht Änderungen aufgrund von Corona beschlossen. Am 27.03.2020 fand eine Online Informationsveranstaltung mit dem Titel „Corona Virus - Recht, Steuern und Wirtschaft“ statt. Als Experte und Referent war unter anderem Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, anwesend und hat den Teilnehmern die Änderung im Insolvenzrecht erläutert. In der heutigen Folge hören Sie zu diesem Thema einen Auszug aus dem Webinar mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Staufenbiel.
Welche Änderungen hat es wegen Corona hinsichtlich der Insolvenzantragspflicht gegeben?
Gibt es eine Vermutung bezüglich der Insolvenzantragspflicht?
Worauf sollte aufgrund der Vermutung geachtet werden und wie kann ich Haftungsrisiken minimieren?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Beteiligten aufgrund der Änderung des Insolvenzrechtes, z.B. hinsichtlich der Anfechtung, Rückforderungen und der Gläubigerbenachteiligung?
Gelten die Änderungen im Insolvenzrecht auch für Unternehmen, die nicht insolvenzantragspflichtig sind?
Gibt es Änderungen im Insolvenzrecht, wenn Gläubiger jetzt Insolvenzanträge stellen?
Was sollte derzeit aufgrund der Änderung dokumentiert werden?
Wie wichtig ist dabei die Fortführungsprognose?
Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, dass wir den Auszug aus dem Webinar in unserem Podcast veröffentlichen durften.
Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/Corona-aenderungen-Insolvenzrecht-Anfechtung-Haftungsrisiken-Rückforderungen+
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 27.03.2020. Änderungen zeitlich nach dem 27.03.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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28.08:32
Welche aktuellen Verfahrensvereinfachungen hat es beim Kurzarbeitergeld gegeben?
Aufgrund von Corona haben viele Betriebe, Firmen, Praxen und Freiberufler Kurzarbeit angemeldet oder überlegen, dies noch zu tun. Aktuell hat es Verfahrensvereinfachungen gegeben. In dieser Folge besprechen wir Wissenswertes zu den Verfahrensvereinfachungen zum Kurzarbeitergeld und beantworten ergänzend zu unserer bereits bestehenden Podcast Folge weitere häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld.
Welche aktuellen Verfahrensvereinfachungen hat es zwischenzeitlich beim Kurzarbeitergeld (KUG) gegeben?
Gibt es jetzt einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld?
Gibt es auch Erleichterungen im Bereich der Urlaubsregelung?
Wie ist der Anspruch überhaupt auf Urlaub während der Kurzarbeit?
Hat es auch Änderungen beim Hinzuverdienst während der Kurzarbeit gegeben?
Was wären Beispiele für systemrelevante Branchen oder Berufe für diese Regelung beim Kurzarbeitergeld?
Gibt es eine Deckelung der Höhe des Kurzarbeitergeldes?
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weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-kurzarbeit-was-sie-zum-kurzarbeitergeld-kug-wissen-sollten-voraussetzungen-anzeige-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-ralph-leibecke
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 06.04.2020. Änderungen zeitlich nach dem 06.04.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
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27.07:28
Was Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen.
Aufgrund von Corona mussten die Kindergärten, Kindergrippen und Schulen schließen. Viele Elternteile konnten aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung dadurch nicht mehr arbeiten und hatten Einkommensausfälle. Ende März 2020 hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung geschaffen, damit Eltern eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten können, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Schulen und Kindergärten geschlossen sind und das Elternteil wegen der notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
Gibt es jetzt einen Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn behördliche Schließungen von Schulen und Kindergärten angeordnet wurden?
Welche Voraussetzungen für die Entschädigung des Verdienstausfalls der Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz müssen noch vorliegen?
Was bedeutet keine anderweitige zumutbare Betreuung der Kinder?
Muss der Verdienstausfall der Eltern wegen der Betreuung der Kinder unvermeidbar sein?
Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz auf Verdienstausfall der Eltern und ist dieser zeitlich befristet?
Wer kann den Entschädigungsanspruch nach Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der Schließung der Schulen und Kindergärten stellen und gibt es hierfür Fristen?
Wie ist die steuerliche Behandlung der Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz wegen behördlicher Schließung von Schulen und Kindergärten?
Weitere ergänzende Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen Änderungen, zur Beantragung von Krediten und Fördermitteln wegen der Corona-Pandemie erhalten Sie hier.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-was-arbeitgeber-und-eltern-zum-entschaedigungsanspruch-bei-verdienstausfall-nach-dem-infektionsschutzgesetz-aufgrund-der-behoerdlichen-schliessung-von-schulen-und-kindergaerten-wissen-sollten
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26.06:33
In dieser Folge besprechen wir das Thema Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz (Vorrausetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen), wenn eine Quarantäne wegen Corona angeordnet wurde.
Kann für die Zeit der Quarantäne eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt werden?
Gibt es auch eine Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne, wenn ich selbst die Firma oder die Praxis schließe, weil ich oder meine Mitarbeiter Angst haben, sich zu infizieren?
In welcher Höhe würde eine Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne geleistet werden?
Wo müssen Entschädigungsansprüche für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt werden und gibt es hierfür Fristen?
Kann ein Vorschuss auf die Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden?
Wie ist die steuerliche Behandlung der Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne?
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-was-jeder-zur-entschaedigung-fuer-verdienstausfall-bei-quarantaene-wissen-sollte-voraussetzungen-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-leibecke
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25.12:59
Das Kurzarbeitergeld (KUG) bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Kosten bei Arbeitsausfall zu reduzieren.
Aufgrund des Corona-Virus können viele Betriebe gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Viele Arbeitgeber überlegen, ob sie Kurzarbeitergeld beantragen sollen und ob Kurzarbeit sinnvoll ist. Daher widmen wir unsere heutige Folge dem Thema Kurzarbeit.
Was ist Kurzarbeit?
Wann kann Kurzarbeitergeld (KUG) beantragt werden?
Welche Voraussetzungen müssen für das Kurzarbeitergeld sonst noch vorliegen?
Hat es bereits aktuelle Änderungen für das Kurzarbeitergeld (KUG) aufgrund der Corona Epidemie gegeben?
Kann Kurzarbeitergeld (KUG) auch für Mini-Jobs beantragt werden, also für Aushilfen bzw. geringfügig Beschäftigte?
Wenn es für die Aushilfen (Minijobber, geringfügig Beschäftigte) kein Kurzarbeitergeld gibt, welche Möglichkeiten hat dann der Arbeitgeber?
Gibt es Besonderheiten beim Kurzarbeitergeld für Auszubildende und Rentner etc.?
In welcher Höhe und für welche Dauer kann Kurzarbeitergeld (KUG) bewilligt und beantragt werden?
Wie sieht es bei Kurzarbeit aus, wenn teilweise weitergearbeitet wird? Gibt es dann Kurzarbeitergeld?
Muss die Kurzarbeit für das Kurzarbeitergeld angezeigt werden?
Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit
Was ist sonst noch für das Kurzarbeitergeld zu beachten?
Müssen alle Arbeitnehmer für das Kurzarbeitergeld einheitlich in Kurzarbeit gehen?
Wie sieht es beim Kurzarbeitergeld mit den Kosten des Arbeitgebers aus?
Wie ist die steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld (KUG)?
Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-kurzarbeit-was-sie-zum-kurzarbeitergeld-kug-wissen-sollten-voraussetzungen-anzeige-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-ralph-leibecke
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 18.03.2020. Änderungen zeitlich nach dem 18.3.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
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24.13:04
Der Gesetzgeber hat für die Übertragung des selbst zu Wohnzwecken genutzten Familienheims auf den Ehegatten zu Lebzeiten unter bestimmten Vorrausetzungen eine Steuerbefreiung geschaffen.
Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten, muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nicht selbst mindestens 10 Jahre als Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der überlebende Ehegatte ist frei in seiner Entscheidung, das Objekt zu verkaufen, zu vermieten oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder unter Vorbehalt des Wohnrechtes zu übertragen. Es steht ihm auch frei, jederzeit aus dem Objekt ohne steuerliche Konsequenzen auszuziehen. Es gibt keinen Nachversteuerungsvorbehalt beim Auszug. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass bei der Steuerbefreiung bei Erwerben von Todes wegen für das selbstgenutzte Familienheim die 10-Jahresfrist der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Eigentümer nicht eingehalten wird oder werden kann und es dadurch zu hohen Erbschaftsteuernachzahlungen kommt. Durch geschickte frühzeitige Gestaltung und Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten lässt sich daher leicht, einfach, und vor allem sicher, Steuer sparen.
In der heutigen Folge stellen wir die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die Übertragung des Familienheims auf den Ehegatten vor und stellen die Vorteile gegenüber dem Erwerb von Todes wegen beim überlebenden Ehegatten dar.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/schenken-uebertragung-des-familienheims-eigenheim-auf-den-ehegatten-zu-lebzeiten-um-einfach-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-zu-sparen/
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23.08:54
Im Erbfall ist es möglich, das Familienheim (Eigenheim, Eigentumswohnung) auf den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei zu übertragen und dadurch leicht Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen. Die Steuerbefreiung ist jedoch an Vorrausetzungen und Bedingungen geknüpft, die wir in dieser Folge besprechen. Ein Verstoß gegen die Bedingungen, was immer mal wieder in der Praxis geschieht, kann hohe Steuernachzahlungen zur Folge haben.
Das selbst genutzte Eigenheim oder die selbst genutzte Eigentumswohnung sind oft wesentlicher Bestandteil des Vermögens. Leider ist in der Praxis vielen nicht bekannt, dass gerade durch die Übertragung des selbstgenutzten Eigenheims auf den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner sehr viel Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Gesetzgeber hat für die Übertragung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims sowohl für den Fall des Erwerbs von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten als auch für den Fall der schenkweisen Übertragung auf den Ehegatten noch zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vorgesehen.
In der heutigen Folge wollen wir uns zunächst einen allgemeinen Überblick über diese Steuerbefreiungen verschaffen und über einzelne Voraussetzungen sprechen, die für beide Steuerbefreiungen gelten. Danach beleuchten wir den Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/erben-steuerfreie-uebertragung-des-familienheims-eigenheim-im-erbfall-auf-den-ueberlebenden-ehegatten-und-leicht-erbschaftsteuer-sparen/
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22.08:54
Durch geschickte frühzeitige Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge lassen sich die Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer alle 10 Jahre durch Schenkungen neu nutzen und ausschöpfen. Bei ungleicher Verteilung des Vermögens zwischen den Ehegatten kann durch Schenkungen zwischen den Ehegatten erreicht werden, dass jedes Kind von dem Elternteil seine Steuerfreibeträge ausnutzen kann und eventuell der Steuersatz für den restlichen steuerpflichtigen Erwerb geringer ausfällt. Dadurch kann leicht und einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden.
In der Praxis stellen wir als Steuerberater häufig fest, dass das Vermögen unter den Eheleuten oft sehr unterschiedlich verteilt ist. In dieser Folge wollen wir uns daher weiter mit den Grundlagen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beschäftigen, diesmal mit der Verteilung des Vermögens der Ehegatten untereinander.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/erbschaft-schenkung-steuern-sparen-beim-erben-und-schenken-durch-verteilung-des-vermoegens-auf-die-eheleute-erbschaftsteuer-schenkungsteuer/
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21.10:14
Durch geschickte frühzeitige Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge lassen sich die Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer alle 10 Jahre durch Schenkungen neu nutzen und ausschöpfen. Dadurch kann leicht und einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden.
In der Praxis stellen wir als Steuerberater häufig fest, dass oft spät mit der Vermögensübertragung auf die nächste Generation angefangen wird. Durch gezielte frühzeitige Gestaltung durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich bei höheren Vermögen leicht und einfach Steuern sparen. In dieser Folge wollen wir uns zunächst mit den Grundlagen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beschäftigen.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-steuern-einfach-sparen-beim-erben-und-schenken-durch-ausnutzen-der-steuerfreibetraege-fuer-das-erbe-die-erbschaft-und-schenkung/
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20.08:11
Die Beschäftigung von Rentnern wirft oft viele Fragen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.
In Zeiten des Arbeitskräftemangels werden Fachkräfte und Arbeitskräfte dringend gesucht. Für viele Rentner bietet eine Nebenbeschäftigung die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Als Steuerberater werden wir oft gefragt, welche Besonderheiten gibt es bei der Anstellung von Rentnern und wie sieht es mit den Arbeitgebernebenkosten und den Sozialversicherungsabzügen des Arbeitnehmers aus. Im 2. Teil zu diesem Thema werden wir das Thema abschließen.
Im Teil 2 betrachten wir die Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Rentner mit Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrenten, privaten Renten, Besonderheiten bei Aushilfen und beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/rentner-besonderheiten-und-vom-arbeitgeber-haeufig-gestellte-fragen-zur-beschaeftigung-von-rentnern-als-arbeitnehmer-teil-2/
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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Steueroptimierung, Steigerung der Einnahmen, Minderung der Kosten, Gehaltsgestaltungen, Nettolohnoptimierung, Existenzgründung, Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsprüfung, steuerliche Anforderungen.
…und bei rechtlichen Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Ralph Leibecke.
In einzelnen Folgen sprechen wir auch über spezielle Themen, die ausschließlich Ärzte, Apotheken und Heilberufe betreffen.
Hier bekommen Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Team leicht bekömmliche und verständlich umsetzbare Tipps, Informationen und alltagstaugliche Impulse vorgestellt, die einfach umgesetzt werden können. Sie werden Impulse, Anregungen, Lösungen und Inspirationen erhalten, wie Sie für Ihr Unternehmen Kosten senken, Einnahmen steigern und dadurch Ihre Gewinne erhöhen können, sodass Sie noch erfolgreicher werden. Wir werden Ihnen darstellen, wie Sie durch Gestaltungen Geld sparen können und häufig anzutreffende Fehler oder Beanstandungen des Finanzamtes vermeiden. Es ist oft einfacher als Sie denken, Steuern zu sparen und Gewinne zu steigern. Mit klaren Anleitungen und Beispielen wird die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt. Weiterhin werden wir über häufig gestellte Fragen und Themen aus dem Steuerberateralltag sprechen.
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Ihre Sabine Banse-Funke
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