In Deutschland darf man ab seiner Volljährigkeit wählen. Wichtig ist dabei eigentlich, dass man seine Abstimmung in Abwesenheit Anderer durchführt. Was ist aber, wenn man gar nicht genau sehen kann, wo man sein „Kreuz“ setzt? Wir haben mit Dr. Alexander Dörrbecker gesprochen. Er ist Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz und selbst blind.
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